Das Wichtigste in Kürze
Der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Vermietung entscheidet über die Zuordnung.
Zinsen und Tilgung müssen getrennt werden.
Reparaturen und größere Baumaßnahmen brauchen unterschiedliche Prüfungen.
WEG-Rücklagen sind bei Einzahlung nicht automatisch sofort abziehbar.
Steuerlicher Abzug und mietrechtliche Umlagefähigkeit sind zwei getrennte Fragen.
Werbungskosten bei Vermietung: Belege richtig einordnen
Eine Handwerkerrechnung, Darlehenszinsen und die Gebühr für Ihr Vermietungsinserat können Ihre Vermietung steuerlich unterschiedlich beeinflussen. Entscheidend ist nicht allein, dass Geld vom Konto abgegangen ist: Die Ausgabe muss zur Vermietung gehören und steuerlich richtig eingeordnet werden.
Dieser Ratgeber hilft Ihnen, typische Werbungskosten zu erkennen und die Unterlagen für Ihre Steuerberatung vorzubereiten. Er konzentriert sich auf die Kostenarten einer dauerhaft vermieteten Wohnimmobilie. Den Ablauf der Erklärung finden Sie ergänzend im Beitrag Steuererklärung für Vermieter: Anlage V vorbereiten.
Praxis-Tipp
Ergänzen Sie bei jedem unklaren Beleg eine konkrete Rückfrage und das betroffene Objekt. So kann die Kanzlei den Sachverhalt prüfen, ohne erst den Anlass der Ausgabe rekonstruieren zu müssen.
In Immodio
Prüfen Sie in Immodio die vorgeschlagenen Belegangaben und Kategorien. Ergänzen Sie fehlende Zuordnungen vor der Jahresübergabe.
Was zählt zu Werbungskosten bei Vermietung?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit dem Erwerb, der Sicherung oder dem Erhalt Ihrer Einnahmen zusammenhängen. Für Vermietung ist deshalb der wirtschaftliche Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie wichtig. Die gesetzlichen Ausgangspunkte finden Sie in § 9 EStG und § 21 EStG.
Prüfen Sie jeden Beleg mit drei Fragen: Zu welchem Objekt gehört er? Welcher Anteil betrifft die Vermietung? Muss die Ausgabe sofort berücksichtigt werden oder gehört sie zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten? Damit vermeiden Sie, dass eine passende Rechnung in der falschen Kategorie landet.
Typische Kosten, die Sie sammeln sollten
Finanzierung: Zinsen und vermietungsbezogene Finanzierungskosten; trennen Sie diese von der Tilgung.
Erhaltung: Rechnungen für Reparaturen und die Wiederherstellung vorhandener Ausstattung; größere Maßnahmen brauchen eine gesonderte Prüfung.
Verwaltung: vermietungsbezogene Verwaltergebühren, Kontokosten, Software und Beratung.
Vermietung: Inseratskosten, beauftragte Dienstleistungen und nachgewiesene Fahrten mit konkretem Anlass.
Laufender Betrieb: etwa Versicherungen, Grundsteuer oder Versorgungskosten, soweit sie wirtschaftlich zur Vermietung gehören.
Die Liste ist eine Orientierung, keine pauschale Abzugszusage. Eine Rechnung über mehrere Wohnungen oder über privat und vermietet genutzte Flächen braucht eine nachvollziehbare Aufteilung. Schreiben Sie den Grund dafür direkt zum Beleg, statt ihn Monate später aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren.
Abschreibung ist kein laufender Geldabfluss
Der steuerliche Aufwand besteht nicht nur aus bezahlten Rechnungen. Auch die Abschreibung des Gebäudes kann relevant sein. Dafür benötigt Ihre Kanzlei unter anderem die Anschaffungsunterlagen, die Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden sowie die maßgeblichen Gebäudedaten. Die Grundlagen regelt § 7 EStG.
Übernehmen Sie einen Abschreibungsbetrag nicht einfach aus einer Finanzierungsübersicht. Kaufpreis, Nebenkosten des Erwerbs und die steuerliche Bemessungsgrundlage sind unterschiedliche Größen. Bewahren Sie die einmal ermittelte Berechnung zusammen mit späteren Änderungen auf.
Vier Abgrenzungen, die besonders häufig schiefgehen
1. Zinsen und Tilgung auseinanderhalten
Sie überweisen monatlich 950 Euro an die finanzierende Bank. Davon entfallen laut Abrechnung 310 Euro auf Zinsen und 640 Euro auf Tilgung. Für die laufende steuerliche Kostenerfassung dürfen Sie daraus nicht automatisch 950 Euro Werbungskosten machen. Die Tilgung reduziert Ihre Schuld; sie ist keine Zinsausgabe.
Fordern Sie eine Jahresübersicht mit getrennten Beträgen an. Bei mehreren Darlehen sollte erkennbar sein, welches Darlehen welches Vermietungsobjekt finanziert. Ein privater Kredit wird nicht allein durch die Zahlung vom selben Konto zum Vermietungsaufwand.
2. Reparatur und Herstellung unterscheiden
Der Austausch eines defekten Bauteils und eine umfassende Erweiterung des Gebäudes sind steuerlich nicht automatisch gleich zu behandeln. Besonders nach einem Kauf sollten Sie alle Maßnahmen gemeinsam mit der Steuerberatung prüfen, statt jede Rechnung isoliert als Reparatur zu buchen.
Eine wichtige Prüfgrenze enthält § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG: Bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung können bei Überschreiten der gesetzlichen 15-Prozent-Grenze zu anschaffungsnahen Herstellungskosten werden. Die Berechnung bezieht sich auf die Anschaffungskosten des Gebäudes und die relevanten Aufwendungen ohne Umsatzsteuer. Ausnahmen und weitere Herstellungstatbestände gehören in die fachliche Prüfung.
3. Rücklage und tatsächlich ausgeführte Maßnahme trennen
Bei einer Eigentumswohnung enthält das Hausgeld häufig einen Beitrag zur Erhaltungsrücklage. Die Einzahlung ist nicht schon deshalb sofort abziehbar, weil das Geld Ihr Konto verlassen hat. Entscheidend ist unter anderem, wann die Gemeinschaft die Mittel tatsächlich für steuerlich relevante Maßnahmen verwendet.
Der Bundesfinanzhof bestätigt diese Trennung. Geben Sie der Kanzlei deshalb die vollständige WEG-Jahresabrechnung mit Rücklagenentwicklung und Maßnahmenangaben, nicht nur Ihre monatlichen Überweisungen.
4. Umlagefähigkeit und Steuerabzug getrennt prüfen
Eine Verwalterrechnung kann steuerlich zur Vermietung gehören, obwohl sie nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden darf. Umgekehrt können umlagefähige Betriebskosten zunächst Ausgaben des Vermieters sein; die vom Mieter erhaltenen Zahlungen sind separat zu berücksichtigen. Diese beiden Perspektiven dürfen nicht in einer einzigen Ja-nein-Kategorie verschwinden.
Für den zweiten Blick lesen Sie Nebenkosten in der Steuererklärung. Die mietrechtliche Abrechnung behandelt unser Ratgeber zur Betriebskostenabrechnung.
In Immodio
Immodio unterstützt die Erfassung und Kategorisierung Ihrer Vermietungsbelege; die vorgeschlagenen Angaben bleiben prüfbar.
Ein Belegablauf, der auch im Dezember noch funktioniert
Beleg sichern: Speichern Sie die vollständige Rechnung einschließlich Leistungsbeschreibung und Anlagen.
Objekt zuordnen: Halten Sie Immobilie, gegebenenfalls Einheit und Eigentümer fest.
Zahlung ergänzen: Verbinden Sie Rechnung und Zahlungsnachweis; markieren Sie Teilzahlungen und Erstattungen.
Kategorie prüfen: Unterscheiden Sie laufenden Aufwand, Finanzierung, Erwerb und größere Baumaßnahmen.
Unklarheiten notieren: Kennzeichnen Sie private Anteile, WEG-Rücklagen und Sonderfälle für die Kanzlei.
Bei einer Rechnung über 840 Euro für Arbeiten in zwei Wohnungen genügt die Notiz „Handwerker“ nicht. Wenn 560 Euro die vermietete Einheit und 280 Euro Ihre eigene Wohnung betreffen, sollten Rechnung oder ergänzende Aufstellung diese Zuordnung erklären. Eine nachvollziehbare Dokumentation ist wertvoller als eine vorschnell gewählte Kostenkategorie.
Was automatische Belegerkennung leisten kann
In der Vermietungsbuchhaltung mit Immodio unterstützt die Belegerkennung die Erfassung und Kategorisierung von Rechnungspositionen. Prüfen Sie die vorgeschlagenen Angaben und Zuordnungen, besonders bei gemischten Rechnungen oder größeren Maßnahmen. Die steuerliche Abziehbarkeit im Einzelfall bleibt eine fachliche Frage.
Legen Sie außerdem einen festen Termin für offene Belege fest. Bereits zehn Minuten pro Woche können verhindern, dass die Jahresvorbereitung zur Suche durch E-Mail-Postfächer wird. Halten Sie fehlende Rechnungen getrennt von fachlich ungeklärten Rechnungen: Das erste Problem lösen Sie mit dem Lieferanten, das zweite mit Ihrer Kanzlei.
Welche Informationen braucht Ihre Steuerberatung?
Übergeben Sie nicht nur eine Summe „Werbungskosten“. Hilfreich sind eine nach Objekt und Kostenart gegliederte Übersicht, die zugehörigen Belege, Zahlungsnachweise und eine kurze Liste offener Fragen. Ergänzen Sie bei Kauf oder größeren Arbeiten Verträge, Rechnungszusammenhänge und die zeitliche Abfolge der Maßnahmen.
Kontrollieren Sie, ob Erstattungen, Versicherungsleistungen oder stornierte Rechnungen berücksichtigt sind. Eine ersetzte Rechnung darf nicht zusätzlich zur ursprünglichen Version in der Übersicht stehen. Bewahren Sie auch die Begründung einer Aufteilung auf, damit die Entscheidung später nachvollziehbar bleibt.
Wenn Kosten schon vor dem ersten Mieter entstehen, gelten zusätzliche Anforderungen an den Nachweis Ihrer Vermietungsabsicht. Dazu finden Sie konkrete Dokumentationsbeispiele im Beitrag Vorweggenommene Werbungskosten bei Vermietung.
Fazit: Sammeln Sie Kosten vollständig, ordnen Sie sie zum Objekt und halten Sie steuerliche Sonderfälle sichtbar. So entsteht eine belastbare Grundlage für den Abzug, statt nur ein Ordner voller Rechnungen.
Rechtsstand: 10. Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
So unterstützt Sie Immodio
Erfassen Sie Rechnungen und prüfen Sie die Zuordnung zum Vermietungsobjekt. Mit Immodio schaffen Sie eine geordnete Grundlage für Ihre Buchhaltung und die Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung.



