Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden – „AGB“) der Immodio UG (im Folgenden – „Anbieter“) gelten für Verträge mit Anwendern (im Folgenden – „Kunden“; Anbieter und Kunde einzeln jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“) der Softwarelösung „Immodio“ (nachfolgend „Software“).

  2. Gegenstand der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters. Die Einrichtung und Benutzung von kostenlosen Accounts erfolgt bis zur ersten kostenpflichtigen Bestellung ohne vertragliche Bindung.

  3. Verträge unter Einbeziehung dieser AGB schließt der Anbieter ausschließlich mit Unternehmern, welche Immobilien vermieten, insbesondere mit Eigentümer der Immobilien, Hausverwaltungen und Immobilienmaklern. Einzelne Bestimmungen für Verbraucherverträge sind nachfolgend nur für solche Fälle vorgesehen, wenn die Verbrauchereigenschaft des Kunden beim Vertragsabschluss übersehen wird.

  4. Mit Mietern und Mietinteressenten seiner Kunden geht der Anbieter keine vertraglichen Beziehungen ein. Die Einrichtung von Zugängen für Mieter und Mietinteressenten der Kunden des Anbieters ist alleine eine Leistung an den Kunden und nicht an seine Mieter/Mietinteressenten.

§ 2 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser und/oder Mobil-App.

  2. Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

  3. Der konkrete Funktionsumfang der Software richtet sich nach dem gewählten Tarif.

  4. Konkrete Angaben der nachfolgend genannten Hauptfunktionen sind der Tarifbeschreibung und oder den Einzelverträgen vorbehalten. Es folgt eine beispielhafte und nicht abschließende Aufzählung der Haupt- und Nebenfunktionen.

  5. Hauptfunktionen:

    1. Datenpflege von Beteiligten wie Eigentümer, Mieter und Dienstleister auf Grundlage der Nutzereingaben

    2. Datenpflege und Erfassung von Grunddaten, Ausstattungsmerkmalen, Zählerständen, Schüsseln und Dokumenten von Immobilien

    3. Organisation von Besichtigungsterminen

    4. Bewerbermanagement inklusive der Übermittlung von Dokumenten sowie einer digitalen Mieterselbstauskunft

    5. Formularmäßiges Erstellen von auf Grundlage der Nutzereingaben generierten Mietverträgen

    6. Digitale Signatur der unter e) genannten Mietverträge durch die Parteien

    7. Erstellung, Signierung durch Einfache Elektronische Signatur (nachfolgend – „EES“) und Übermittlung von Übergabeprotokollen auf Grundlage der Nutzereingaben

    8. Generierung, Signierung (EES) und Übermittlung einer Wohnungsgeberbestätigung

    9. Zugang über die WebApp und mobile Apps

    10. Getrennte Oberflächen für Kunden und deren Mieter über das Mieterportal

  6. Darüber hinaus können, je nach gewähltem Tarif, Nebenfunktionen angeboten werden, insbesondere:

    1. Management von Mängeln der Immobilien

    2. Chat Funktion

    3. Bereitstellung der Formulare für rechtliche Anliegen

  7. Die allgemeine Aufklärung über rechtliche Hintergründe, insbesondere unter help.immodio.app, sowie durch Bereithalten von Text- und Dokumentvorlagen (z. B. Anschreiben, Übergabeprotokolle, Informationsblätter), erfolgt ohne Einzelfallprüfung. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen.

  8. Mit dem Erwerb oder der Verwendung von Dokumenten, insbesondere Übergabeprotokoll, Wohnungsgeberbestätigung, Widerrufsbelehrung, Hausordnung sowie sämtlichen weiteren Vorlagen und den damit verbundenen Dienstleistungen entsteht für den Nutzer kein Anspruch auf rechtlich einwandfreie oder mängelfreie Enddokumente. Die bereitgestellten Unterlagen sind ausschließlich als Muster, Beispiele oder Formulierungshilfen zu verstehen. Sie ersetzen ausdrücklich keine individuell erstellten Dokumente oder eine rechtliche Beratung. Ein etwaiger Mangel bezieht sich daher ausschließlich auf die Funktion der Unterlagen als Unterstützung bei der Erstellung eigener Dokumente, nicht jedoch auf deren Verwendung im Einzelfall. Für Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung oder Weitergabe der durch die Plattform generierten Inhalte ergeben, wird keine Haftung übernommen.

  9. Der unter § 2 Abs. 5e genannte Mietvertrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und kann eine Prüfung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht entbehrlich machen. Das Gesamtvertragswerk wurde durch die Anwaltskanzlei Klein, Technologiepark 6, 91522 Ansbach rechtlich geprüft. Der Anbieter empfiehlt dennoch ausdrücklich, den erstellten Mietvertrag im Einzelfall rechtlich überprüfen zu lassen, da die rechtliche Zweckmäßigkeit oder Vollständigkeit im konkreten Anwendungsfall nicht garantiert werden kann. Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zweckmäßigkeit der gemachten Eingaben sowie für den daraus generierten Mietvertrag liegt allein beim Nutzer.

  10. Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

  11. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Anbieter nicht. Voller Funktionsumfang der Software ist nur mit Chrome Browser für Windows, macOS und Android, sowie im mobilen Safari Browser unter iOS (iPhone/iPad) gewährleistet.

  12. Der Anbieter wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

  13. Der Anbieter wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen. Das Hochladen neuer Daten kann in Fällen der unangemessen hohen, gesetzeswidrigen oder zweckwidrigen Inanspruchnahme der Upload-Funktion eingeschränkt werden.

  14. Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.

  15. Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

  16. Der Anbieter übernimmt für den Kunden nicht die Erfüllung der Pflichten aus seinen Mietverhältnissen. Insbesondere bleibt es Sache des Kunden, die Zusatzvereinbarung zur Mieterhöhung seinem Mieter zukommen zu lassen und die jeweiligen Formvorschriften einzuhalten.

  17. Die innerhalb der Plattform des Anbieters verlinken Partnerangebote begründen keine Vertragsverhältnisse zum Anbieter. Solche Partnerangebote sind ausdrücklich gekennzeichnet.

§ 3 Nutzungsumfang und -rechte

  1. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

  2. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser oder App nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

  3. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.

§ 4 Support

  1. Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Die für Support offenen Kommunikationskanäle richten sich nach der Tarifbeschreibung. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

§ 5 Verfügbarkeit; Störungsbehebung

  1. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software ist technisch nicht möglich. Kurzfristige Ausfälle oder Einschränkungen aufgrund technischer Umstände (z. B. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Störungen im Internet) sehen die Parteien nicht als Mängel.

  2. Kommt es zu einer Nichtverfügbarkeit der Software von mehr als elf (11) Stunden innerhalb eines Kalendermonats, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der für diesen Monat gezahlten Vergütung. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Solange eine Störung die Nutzungsmöglichkeit einer Hauptfunktion nicht ausschließt, gilt die Verfügbarkeit als gegeben.

  3. Der Kunde hat Störungen dem Anbieter zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).

  4. Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software nach § 2 Abs. 4 ist nicht möglich) wird der Anbieter auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen eines Werktages ab Eingang der Meldung der Störung beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Kunde hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen. Zu dieser Information reicht eine Mitteilung über die Website aus.

  5. Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.

§ 6 Sorgfaltspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

  2. Der Kunde darf keine Dateien hochladen, wenn dadurch Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte, verletzt werden.

§ 7 Gewährleistung

  1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).

  2. Der Kunde hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

  3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Software wird ausgeschlossen.

  4. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel der Software, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

  1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß dem vorstehenden Absatz haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Das Mitverschulden des Kunden für durch unsorgfältigen Umgang mit seinen Zugangsdaten entstandene Schäden wird berücksichtigt.

  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.

  5. Im Falle der Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte gegen den Anbieter wegen der durch den Kunden hochgeladenen Inhalte hat der Kunde dem Rechtstreit auf Seiten des Anbieters beizutreten und den Anbieter im Falle der Verurteilung von den titulierten Ansprüchen freizustellen, sowie den Anbieter von seinen Verfahrenskosten nebst den vorgerichtlichen Anwaltskosten unter Beachtung der vorstehend vorgesehenen Haftungsbegrenzungen freizustellen. Dieser Paragraf gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

§ 9 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde hat monatlich ein Entgelt an den Anbieter zu zahlen, dessen Höhe sich nach dem gebuchten Tarif richtet.

  2. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Das Abrufen der elektronisch ausgestellten Rechnung hat der Kunde selber vorzunehmen. Die Rechnung ist unverzüglich zur Zahlung fällig.

  3. Die Zahlungen haben über den Zahlungsdienstleister Stripe zu erfolgen.

§ 10 Vertragslaufzeit, Beendigung und Tarifänderung

  1. Der Vertrag tritt am Tage der Buchung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  2. Der Leistungsumfang des geschlossenen Vertrags orientiert sich am jeweils gebuchten Tarif.

  3. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum jeweiligen Abrechnungszeitraum gekündigt werden.

  4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  5. Die Kündigung darf in Textform erfolgen.

  6. Der Anbieter wird vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (insbesondere für Zahlungsbelege und Rechnungen) sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Anbieters bestehen nicht.

  7. Ein Downgrade (Wechsel zu einem günstigeren Tarif) des Tarifes wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin kann der Kunde die Funktionen des aktuellen Tarifs nutzen. Ein Upgrade, also ein Wechsel zu einem höherwertigen Tarif, wird sofort wirksam und die entsprechende Differenz des noch offenen Betrags verrechnet.

  8. Funktionsanpassung und Tarifänderung

    1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die unter §2 genannten Haupt- und Nebenfunktionen der Software jederzeit anzupassen, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen sowie das zu entrichtende, monatliche Entgelt anzupassen.

    2. Der Anbieter ist ferner berechtigt, einzelne Funktionen unterschiedlichen Tarifen neu zuzuordnen, insbesondere Funktionen aus einem günstigeren Tarif in einen höherwertigen Tarif zu verschieben oder umgekehrt.

    3. Über wesentliche Änderungen gemäß §10 Abs. 8a und 8b informiert der Anbieter den Kunden mindestens acht (8) Wochen vor deren Inkrafttreten. Da das in § 10 Abs. 3 geregelte monatliche Kündigungsrecht des Kunden unberührt bleibt, ist ein Sonderkündigungsrecht nicht erforderlich.

§ 11 Datenschutz; Geheimhaltung

  1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

  2. Der Anbieter hat im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten der Mieter und Mietinteressenten des Kunden. Die Parteien werden vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. Der Anbieter wird die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen verarbeiten.

  3. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.

§ 12 Sonstiges

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht)..

  2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen von rechtserheblichen Angaben zwischen der deutschsprachigen Benutzeroberfläche und anderssprachigen Lokalisierungen ist die deutsche Fassung alleine maßgeblich.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Reichenschwand.


Kontaktinformationen

Sie können uns bezüglich dieser Geschäftsbedingungen schriftlich oder per E-Mail an folgende Adresse kontaktieren:

Immodio UG (haftungsbeschränkt)
Birkenweg 6
91244 Reichenschwand

Amtsgericht Nürnberg 
HRB 43524

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Leon Rainer Blank

Web: www.immodio.app
Mail: kontakt@immodio.app
Impressum: www.immodio.app/impressum

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