Das Wichtigste in Kürze
Stimmen Sie die Nutzung von DATEV V+V und die Stammdaten zuerst mit der Kanzlei ab.
Eigentümer, Objekte und Kostenstellen müssen zusammenpassen.
Der Export baut auf Rechnungen mit verknüpften Buchungspositionen auf.
Das ZIP enthält CSV-Daten, aber keine PDF-Rechnungen.
Die fachliche Prüfung und Abgabe der Steuererklärung erfolgen separat.
DATEV Vermietung und Verpachtung: Die Übergabe vorbereiten
Ihre Steuerberatung arbeitet mit DATEV Vermietung und Verpachtung, Ihre Vermietungsunterlagen liegen in Immodio. Damit die Übergabe funktioniert, müssen Eigentümer, Objekte, Kostenstellen und Buchungen zusammenpassen. Der Export ist deshalb der letzte Schritt einer geordneten Vorbereitung.
Dieser Beitrag beschreibt den praktischen Ablauf für die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei: Was Sie vorher abstimmen, welche Daten Sie kontrollieren und was das Exportpaket enthält. Für die allgemeine Jahresvorbereitung lesen Sie ergänzend Steuererklärung für Vermieter: Anlage V vorbereiten.
Praxis-Tipp
Vereinbaren Sie vor der ersten Übergabe eine Kontrolle der Objektzuordnungen mit Ihrer Kanzlei. Kennzeichnen Sie bei korrigierten Exporten eindeutig, welche frühere Fassung ersetzt wird.
In Immodio
Prüfen Sie in Immodio die DATEV-Kostenstellen und die verknüpften Buchungspositionen. Kontrollieren Sie Exporthinweise, bevor Sie das Paket weitergeben.
Was ist DATEV Vermietung und Verpachtung?
DATEV Vermietung und Verpachtung ist eine Lösung für die Bearbeitung von Vermietungssachverhalten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. DATEV beschreibt einen Ablauf von der Buchung über die Aufbereitung für die Anlage V bis zur weiteren Bearbeitung in den Steuerprogrammen. Das setzt eine passend eingerichtete Arbeitsumgebung in der Kanzlei voraus.
Im DATEV-Fachbeitrag zu Vermietung und Verpachtung wird außerdem die Zuordnung von Vermietungsobjekten über Kostenstellen erläutert. Die Lösung ist nicht für die Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnung gegenüber Mietern gedacht. Steuerliche Jahresbearbeitung und Mieterabrechnung bleiben unterschiedliche Aufgaben.
Was der Immodio-Export in diesem Ablauf übernimmt
Immodio erstellt für einen ausgewählten Eigentümer und ein Jahr ein Exportpaket mit Buchungsdaten und Angaben zur Objektstruktur. Die Kanzlei kann dieses Paket in ihrem abgestimmten DATEV-Ablauf weiterverarbeiten. Besprechen Sie vorher, welche Einrichtung und welche ergänzenden Unterlagen sie benötigt.
Das Paket übermittelt keine fertige Einkommensteuererklärung an ELSTER. Es ist auch keine direkte laufende Synchronisation mit der Kanzlei. Die fachliche Prüfung, Ergänzung und weitere Verarbeitung erfolgen im vereinbarten Steuerberatungsprozess.
Vor dem ersten Export: Fünf Punkte mit der Kanzlei abstimmen
Arbeitsweise: Nutzt die Kanzlei DATEV Vermietung und Verpachtung für Ihre Immobilien?
Zuordnung: Welche Eigentümer und Vermietungsobjekte sollen gemeinsam bearbeitet werden?
Stammdaten: Welche Berater- und Mandantennummer sind für den Export vorgesehen?
Kostenstellen: Welche Kennungen verwendet die Kanzlei für Ihre Objekte?
Ergänzungen: Wie werden Belege, Zahlungsnachweise und offene Rückfragen sicher übergeben?
Stimmen Sie die Kennungen verbindlich ab, bevor Sie eine eigene Nummernlogik aufbauen. Eine technisch lesbare Datei hilft wenig, wenn dieselbe Kostenstellennummer in der Kanzlei schon ein anderes Objekt bezeichnet. Verwenden Sie für neue Objekte dieselbe vereinbarte Systematik.
Objekte und Kostenstellen konsistent pflegen
Kontrollieren Sie in Immodio die Eigentümerzuordnung, Objektbezeichnungen und DATEV-Kostenstellen. Die Kanzlei sollte ein Objekt in den Exportdaten eindeutig wiederfinden können. Ähnliche Namen wie „Wohnung 1“ reichen bei mehreren Häusern selten aus.
Ein hilfreiches Beispiel ist eine Liste mit „Lindenweg 8 – Eigentümer A – Kostenstelle 810“ und „Parkstraße 3 – Eigentümer A – Kostenstelle 820“. Die Nummern sind frei gewählte Beispiele; verwenden Sie die tatsächlichen Vorgaben Ihrer Kanzlei. Neue Einheiten oder Eigentümerwechsel sollten Sie vor der nächsten Übergabe ausdrücklich besprechen.
Stammdatenänderungen nicht nebenbei vornehmen
Wenn sich eine Bezeichnung geändert hat, halten Sie fest, ob weiterhin dasselbe Objekt gemeint ist. Eine neue Schreibweise muss kein neues Vermietungsobjekt sein. Umgekehrt darf eine neu erworbene Immobilie nicht einfach die Kennung eines verkauften Objekts übernehmen, ohne dass die Kanzlei die Zuordnung bestätigt hat.
Prüfen Sie auch Rechnungen, die mehrere Objekte betreffen. Eine Zuordnung nur auf Eigentümerebene kann für die spätere Objektbearbeitung zu ungenau sein. Ergänzen Sie die nachvollziehbare Aufteilung, bevor Sie den Export als vollständig ansehen.
Buchungen und Belege vor dem Export kontrollieren
Der DATEV-Export in Immodio baut auf Rechnungen mit verknüpften Buchungspositionen auf. Ein vorhandener Kontoauszug oder ein hochgeladenes Dokument allein bedeutet daher nicht, dass jeder darin erkennbare Vorgang vollständig im Buchungsexport enthalten ist. Prüfen Sie die erfassten und zugeordneten Positionen vor der Übergabe.
Die automatische Belegerkennung kann Angaben und Kostenkategorien vorschlagen. Kontrollieren Sie Betrag, Datum, Eigentümer, Objekt und Kategorie. Besonders bei WEG-Abrechnungen, gemischten Leistungen oder größeren Arbeiten ist eine fachliche Einordnung zusätzlich nötig.
Eine Kontrolle anhand eines gemischten Belegs
Eine Dienstleisterrechnung umfasst 420 Euro für laufende Leistungen und 180 Euro für eine Reparatur. Wenn der gesamte Betrag in einer einzigen Kostenart landet, ist die Datei zwar möglicherweise exportierbar, die spätere Einordnung aber ungenau. Prüfen Sie die Positionen und ihre Zuordnung getrennt.
Die Unterschiede zwischen Kostenarten erklärt Werbungskosten bei Vermietung. Für Umlagen und Mietererstattungen lesen Sie Nebenkosten in der Steuererklärung. Der Export kann diese Prüfung nicht durch einen Dateidownload ersetzen.
Diese Fragen sollten vorab beantwortet sein
Sind alle relevanten Rechnungen erfasst und mit Buchungspositionen verknüpft?
Sind Gutschriften, Erstattungen und stornierte Rechnungen nachvollziehbar berücksichtigt?
Sind Eigentümer und Objekt für jede Position richtig zugeordnet?
Sind fehlende Belege oder ungeklärte Kategorien als offene Punkte festgehalten?
Stimmt das ausgewählte Jahr mit dem vereinbarten Bearbeitungszeitraum überein?
In Immodio
Immodio erstellt für Eigentümer und Jahr ein vorbereitetes DATEV-V+V-Paket zur abgestimmten Weiterverarbeitung in der Kanzlei.
Was enthält das Exportpaket?
Immodio stellt ein ZIP-Paket mit drei CSV-Dateien bereit: Kostenstellen für das gewählte Jahr, die Hierarchiestruktur und Buchungsdaten im DATEV-Format. Die Dateien gehören zusammen. Entfernen Sie nicht vorschnell eine davon, nur weil Ihnen für die fachliche Kontrolle die Buchungsliste am wichtigsten erscheint.
PDF-Rechnungen sind nicht Bestandteil dieses ZIP-Pakets. Vereinbaren Sie deshalb einen ergänzenden Weg für die Belege und weiteren Nachweise. Dazu können etwa Bankbescheinigungen, Erwerbsunterlagen, WEG-Abrechnungen und Informationen zur Abschreibung gehören.
Exportieren und den Rücklauf kontrollieren
Wählen Sie den abgestimmten Eigentümer und das richtige Jahr.
Geben Sie die von der Kanzlei bestätigten Berater- und Mandantendaten ein.
Erstellen Sie das Paket und prüfen Sie Hinweise auf ausgelassene Datensätze.
Übergeben Sie die Dateien vollständig mit der ergänzenden Belegliste.
Lassen Sie sich die richtige Objektzuordnung nach dem ersten Import bestätigen.
Ein erfolgreich erstelltes ZIP bedeutet nicht automatisch, dass jeder gewünschte Vorgang enthalten ist. Exporthinweise und gegebenenfalls ausgelassene Datensätze müssen vor der Übergabe geklärt werden. Vergleichen Sie den erwarteten Bestand mit den erzeugten Dateien und halten Sie offene Ergänzungen fest.
Die erste Übergabe klein und nachvollziehbar halten
Vereinbaren Sie für die erste Übergabe eine gezielte Kontrolle mit der Kanzlei. Prüfen Sie ein klar abgegrenztes Objekt oder Jahr, statt ungeprüft mehrere Bestände gleichzeitig zu übergeben. So lassen sich Zuordnungsprobleme erkennen, bevor sie den gesamten Jahresablauf betreffen.
Ein kurzer Übergabevermerk sollte Eigentümer, Jahr, Erstellungsdatum, enthaltene Objekte und bekannte offene Punkte nennen. Wenn Sie später einen korrigierten Export liefern, kennzeichnen Sie, dass er die vorherige Fassung ersetzt. Mehrere gleich benannte Pakete ohne Versionshinweis machen die Zusammenarbeit unnötig schwierig.
Die Rollen im Jahresablauf festlegen
Sie verantworten die Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen und die Kenntnis Ihrer Objekte. Ihre Kanzlei entscheidet im vereinbarten Mandat über die fachliche Behandlung und die weiteren Schritte zur Erklärung. Besprechen Sie, wer Rückfragen zu fehlenden Belegen, Kostenstellen oder größeren Maßnahmen beantwortet.
Die Immodio-Buchhaltung unterstützt die laufende Ordnung und den vorbereiteten Export. Je regelmäßiger Sie Belege und Zuordnungen prüfen, desto weniger Nacharbeit entsteht bei der Jahresübergabe. Bewahren Sie die endgültig übergebene Fassung mit den dazugehörigen Rückmeldungen auf.
Fazit: Eine gute DATEV-V+V-Übergabe beginnt mit abgestimmten Stammdaten und geprüften Buchungspositionen. Das ZIP-Paket transportiert diese Vorbereitung; es ersetzt weder die Belegübergabe noch die steuerliche Prüfung.
Funktions- und Quellenstand: 10. Oktober 2026. Dieser Beitrag beschreibt einen organisatorischen Ablauf und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
So unterstützt Sie Immodio
Erfassen Sie Ihre Vermietungsbelege und prüfen Sie die Zuordnungen laufend. Mit dem vorbereiteten DATEV-V+V-Export in Immodio unterstützen Sie die abgestimmte Übergabe an Ihre Steuerberatung.




