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Kaution & Mietsicherheit

21.02.2026

Alles wichtige für Vermieter rund um das Thema Mietkaution und Mietsicherheit

In diesem Artikel erfahren Vermieter, wie die Mietkaution im Wohnraummietrecht rechtssicher vereinbart, verwaltet und nach Mietende korrekt abgerechnet wird. Der Beitrag zeigt, welche gesetzlichen Grenzen bei Höhe und Zahlung gelten, was bei Anlage und Trennung der Kaution zu beachten ist und unter welchen Voraussetzungen ein Einbehalt zulässig ist.

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Arthur D.
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Ansprüche rechtssicher absichern und Streit bei der Rückzahlung vermeiden

Die Mietkaution ist für Vermieter weit mehr als ein Standardbaustein im Mietvertrag. Sie ist das zentrale Sicherungsinstrument, wenn am Ende des Mietverhältnisses offene Forderungen, Schäden an der Wohnung oder noch nicht abschließend geklärte Betriebskosten im Raum stehen. Genau deshalb ist die Mietkaution aus Vermieterperspektive kein Randthema, sondern ein Teil des Risikomanagements. Wer die Kaution rechtssicher vereinbart, sauber verwaltet und strukturiert abrechnet, schützt nicht nur die eigene Position, sondern reduziert auch Konflikte, Verzögerungen und unnötige rechtliche Auseinandersetzungen. Die maßgebliche gesetzliche Grundlage für Wohnraum ist § 551 BGB.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Streit über die Mietkaution selten erst beim Auszug entsteht. Die entscheidenden Fehler passieren häufig deutlich früher: bei einer unklaren Kautionsklausel im Mietvertrag, bei einer fehlerhaften Berechnung der Kautionshöhe, bei der falschen Behandlung der Einzahlung oder bei fehlender Dokumentation rund um Übergabe und Rückgabe der Wohnung. Wenn Vermieter die Mietkaution dagegen von Anfang an als durchgängigen Prozess verstehen, lässt sich ein großer Teil späterer Probleme vermeiden. Für eine vermieterorientierte Arbeitsweise ist deshalb nicht nur die Höhe der Kaution wichtig, sondern vor allem der rechtssichere Ablauf vom Vertragsschluss bis zur Rückzahlung.

Mietkaution aus Vermieterperspektive: Warum sie so wichtig ist

Aus Sicht eines Vermieters erfüllt die Mietkaution eine klare Funktion: Sie dient der Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis. Dazu können offene Mieten, Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen oder ein berechtigter Einbehalt wegen noch ausstehender Betriebskostenabrechnungen gehören. Die Kaution ist damit kein zusätzlicher Ertrag, sondern eine Sicherheit für den Fall, dass am Ende des Mietverhältnisses Forderungen nicht freiwillig oder nicht sofort ausgeglichen werden. Genau diese Funktion macht sie im Vermieteralltag so wertvoll, weil sie Liquiditätsrisiken abfedern kann, wenn die Wohnungsrückgabe nicht reibungslos verläuft.

Gleichzeitig liegt in dieser Sicherungsfunktion auch die wichtigste Grenze. Die Mietkaution darf nicht wie frei verfügbares Vermögen behandelt werden, sondern ist zweckgebunden. Wer als Vermieter diesen Unterschied ernst nimmt, handelt rechtssicherer und vermeidet typische Fehler, die später bei der Rückzahlung oder in einem Streitverfahren gegen die eigene Position wirken können. Aus betrieblicher Sicht ist die Kaution deshalb kein „Betrag auf dem Konto“, sondern ein rechtlich gebundenes Sicherungsmittel mit klaren Vorgaben zur Höhe, zur Verwaltung und zur Rückgewähr.

Mietkaution richtig im Mietvertrag vereinbaren

Der erste entscheidende Schritt für Vermieter ist die saubere vertragliche Vereinbarung. Eine Mietkaution entsteht im Wohnraummietverhältnis nicht automatisch allein deshalb, weil sie branchenüblich ist. Sie muss vertraglich vereinbart werden. Gerade in standardisierten Mietvertragsprozessen wird dieser Punkt oft unterschätzt, weil man davon ausgeht, dass „die Kautionsklausel schon drin ist“. Aus Vermieterperspektive ist es jedoch wichtig, dass die Klausel nicht nur vorhanden ist, sondern inhaltlich klar formuliert ist: welche Sicherheitsform vereinbart wird, in welcher Höhe die Kaution geschuldet ist und wann die Leistung fällig wird. Die gesetzliche Leitplanke setzt dabei § 551 BGB.

Für Vermieter ist außerdem wichtig zu verstehen, dass das Gesetz nicht nur Rechte gibt, sondern auch zwingende Grenzen setzt. Eine Kautionsklausel, die über die gesetzlich zulässigen Grenzen hinausgeht oder die Schutzrechte des Mieters unzulässig einschränkt, schafft keine bessere Absicherung, sondern ein höheres rechtliches Risiko. Gerade bei Formularmietverträgen ist das besonders relevant, weil unwirksame Regelungen am Ende häufig genau dann auffallen, wenn der Vermieter sich auf sie berufen möchte. Eine „harte“ Klausel ist deshalb nicht automatisch eine gute Klausel. Eine rechtssichere Klausel ist aus Vermieterperspektive immer die bessere Wahl, weil sie im Konfliktfall belastbar bleibt.

Wie hoch darf die Mietkaution für Vermieter sein?

Eine der wichtigsten Fragen im Vermietungsalltag lautet: Wie hoch darf die Mietkaution angesetzt werden? Bei Wohnraum ist die Antwort gesetzlich klar geregelt. Die Sicherheit darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen, wobei Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind, nicht mitgerechnet werden. Praktisch bedeutet das für Vermieter: Maßgeblich ist die Nettokaltmiete. Wer mit der Warmmiete rechnet, landet schnell über der zulässigen Grenze und riskiert eine fehlerhafte Vertragsgestaltung.

Aus Vermieterperspektive ist diese Grenze nicht nur juristisch relevant, sondern auch organisatorisch. In der Vermietungspraxis kommt es regelmäßig vor, dass zusätzliche Sicherungswünsche entstehen, etwa wenn der Mieter ein erhöhtes Bonitätsrisiko hat. Gerade dann ist es wichtig, die Gesamtabsicherung sauber zu prüfen. Eine überhöhte oder kombinierte Sicherheit kann rechtlich problematisch werden, wenn sie in der Summe die zulässige Grenze überschreitet. Für professionelle Vermieter bedeutet das: Nicht nur die Kaution isoliert betrachten, sondern das gesamte Sicherungskonzept des Mietverhältnisses. Ein rechtssicherer Standardprozess schützt hier besser als spontane Einzelfalllösungen.

Mietkaution und Ratenzahlung: Was Vermieter bei der Fälligkeit beachten müssen

Ein häufiger Irrtum in der Vermietungspraxis betrifft die Zahlung der Kaution. Selbst wenn im Mietvertrag eine Geldkaution vereinbart ist, muss der Mieter diese nicht zwingend vollständig vor Einzug in einer Summe leisten. Das Gesetz gibt dem Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu erbringen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen. Für Vermieter ist diese Regel besonders wichtig, weil sie direkten Einfluss auf die Planung von Schlüsselübergabe, Forderungsmanagement und Kündigungsoptionen hat.

In der Praxis entsteht daraus ein Spannungsfeld: Vermieter möchten möglichst früh vollständige Sicherheit, das Gesetz schützt aber die Liquidität des Mieters zu Beginn des Mietverhältnisses. Genau deshalb ist ein sauberer Prozess wichtig. Wer die Kaution als Barkaution vereinbart, sollte intern klar dokumentieren, wann welche Rate fällig ist und ob Zahlungen vollständig eingegangen sind. Aus Vermieterperspektive ist das nicht nur Buchhaltung, sondern Grundlage für rechtssichere Reaktionen bei Zahlungsverzug. Noch wichtiger ist, dass nachteilige Abweichungen zulasten des Mieters gesetzlich unwirksam sein können. Es bringt also wenig, eine besonders strenge Vertragsformulierung zu verwenden, wenn sie im Streitfall nicht trägt.

Nichtzahlung der Mietkaution: Welche Rechte Vermieter tatsächlich haben

Wenn der Mieter die Mietkaution nicht oder nicht vollständig zahlt, ist das aus Vermieterperspektive ein ernstes Warnsignal, weil bereits zu Beginn des Mietverhältnisses eine zentrale Vertragspflicht nicht erfüllt wird. Das Wohnraummietrecht sieht hierfür einen speziellen Kündigungsgrund vor: Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung in Höhe eines Betrags im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht. Diese Regelung ist für Vermieter praktisch bedeutsam, weil sie zeigt, dass Kautionsrückstände nicht als bloße Nebensache behandelt werden.

Gleichzeitig ist hier eine differenzierte Betrachtung nötig. Für Vermieter, die statt einer Geldkaution eine Bankbürgschaft oder eine andere Sicherheitsform vereinbaren, ist die Rechtslage nicht in jedem Punkt identisch. In einer neueren höchstrichterlichen Entscheidung wurde klargestellt, dass der besondere fristlose Kündigungsgrund wegen Verzugs mit einer Sicherheitsleistung nicht ohne Weiteres auf jede Art von Mietsicherheit übertragen werden kann, sondern im konkreten Fall nicht für eine ausgebliebene Bankbürgschaft angewendet wurde. Für die Vermieterpraxis bedeutet das vor allem eines: Die Wahl der Kautionsform hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch kündigungsrechtliche Konsequenzen. Wer standardisiert vermietet, sollte diese Unterschiede im Vertragsmodell bewusst berücksichtigen.

Das heißt nicht, dass Vermieter bei ausbleibender Sicherheitsleistung schutzlos sind. Es bedeutet nur, dass die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten je nach Sicherungsform unterschiedlich ausfallen können. Für professionelle Vermieter ist deshalb ein klarer Entscheidungsprozess sinnvoll: Welche Sicherheitsform wird gewählt, welche Rechte sind damit verbunden und wie wird bei Ausfall rechtlich belastbar reagiert? Genau an dieser Stelle zeigt sich der Vorteil einer sauberen, softwaregestützten Vermietungsorganisation besonders deutlich.

Mietkaution richtig verwalten: Anlagepflicht und Trennung vom Vermögen

Ein besonders wichtiger Punkt für Vermieter ist die Verwaltung der bereits erhaltenen Kaution. Bei einer Geldkaution gilt nicht nur, dass der Betrag entgegengenommen werden darf, sondern auch, wie er behandelt werden muss. Das Gesetz verlangt, dass eine überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut angelegt wird und vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgt. Diese Trennung ist aus Vermieterperspektive mehr als eine Formalie. Sie ist ein zentraler Compliance-Punkt im Mietmanagement, weil sie die Zweckbindung der Kaution rechtlich absichert.

In der Praxis wird dieser Punkt gerade bei kleineren Beständen häufig unterschätzt. Wenn Kautionsgelder auf allgemeinen Konten mitlaufen, entsteht nicht nur ein Risiko bei der späteren Abrechnung, sondern auch bei Eigentümerwechseln, Auskunftsfragen oder insolvenzbezogenen Konstellationen. Für Vermieter, die professionell arbeiten wollen, gehört die getrennte Kautionsverwaltung deshalb zu den Grundanforderungen eines sauberen Bestandsmanagements. Wer hier strukturiert arbeitet, spart am Ende Zeit und reduziert Rückfragen bei der Rückzahlung erheblich.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verzinsung. Die Erträge aus der gesetzlichen Anlageform stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Auch wenn Zinsen in manchen Marktphasen wirtschaftlich eine geringere Rolle spielen, bleibt dieser Grundsatz rechtlich relevant. Für Vermieter bedeutet das: Die Kaution sollte nicht nur getrennt verbucht, sondern auch so dokumentiert werden, dass bei Mietende nachvollziehbar abgerechnet werden kann, welcher Kautionsbetrag einschließlich Erträgen tatsächlich zurückzuzahlen oder mit Forderungen zu verrechnen ist. Eine saubere Dokumentation ist hier nicht nur Service, sondern rechtliche Absicherung.

Mietkaution im laufenden Mietverhältnis: Warum klare Prozesse Konflikte vermeiden

Während des laufenden Mietverhältnisses gerät die Mietkaution im Alltag vieler Vermieter oft in den Hintergrund. Genau das ist in der Praxis jedoch problematisch, weil spätere Streitigkeiten häufig auf fehlende oder lückenhafte Dokumentation zurückgehen. Aus Vermieterperspektive ist es sinnvoll, die Kaution nicht erst beim Auszug wieder „hervorzuholen“, sondern sie als festen Bestandteil der Objektakte zu führen. Dazu gehört insbesondere die nachvollziehbare Dokumentation von Zahlungseingängen, Kautionsform, Anlageweg, Vertragsänderungen und relevanten Vorgängen, die später Einfluss auf mögliche Forderungen haben können.

Gerade bei längeren Mietverhältnissen zeigt sich, wie wertvoll ein konsistenter Datenbestand ist. Wenn nach Jahren ein Schaden diskutiert wird oder eine offene Forderung besteht, entscheidet nicht selten die Dokumentation darüber, ob ein Einbehalt rechtlich und kommunikativ sauber begründet werden kann. Vermieter, die Kautionen manuell und ohne klare Struktur verwalten, geraten hier schnell in eine Beweis- und Abstimmungslücke. Eine professionelle Arbeitsweise reduziert dieses Risiko erheblich, weil sie den gesamten Lebenszyklus der Kaution vom Einzug bis zur Rückzahlung abbildet.

Mietkaution Rückzahlung aus Vermieterperspektive: Wann darf einbehalten werden?

Die Rückzahlung der Mietkaution ist aus Vermieterperspektive der sensibelste Abschnitt, weil hier wirtschaftliche Sicherung und rechtliche Zurückhaltung zusammenkommen müssen. Viele Konflikte entstehen, weil entweder zu früh vollständig zurückgezahlt wird, obwohl noch berechtigte Forderungen offen sind, oder weil pauschal die gesamte Kaution einbehalten wird, obwohl nur ein Teilbetrag tatsächlich zur Sicherung benötigt wird. Für Vermieter ist daher entscheidend, zwischen Prüfungsrecht und Rückzahlungspflicht sauber zu unterscheiden. Die Kaution darf zur Prüfung möglicher Ansprüche zunächst zurückgehalten werden, aber nur in dem Umfang und für die Dauer, die sachlich gerechtfertigt sind.

Aus der Vermieterpraxis heraus ist es sinnvoll, den Rückgabeprozess der Wohnung so aufzubauen, dass mögliche Forderungen frühzeitig belastbar erfasst werden. Ein detailliertes Übergabeprotokoll, eine dokumentierte Schlüsselrückgabe und eine zeitnahe Prüfung des Wohnungszustands sind hierfür zentral. Denn je präziser der Zustand bei Rückgabe dokumentiert ist, desto besser lässt sich ein berechtigter Kautionseinbehalt begründen. Für Vermieter bedeutet das nicht nur schnellere Entscheidungen, sondern auch bessere Kommunikation gegenüber dem Mieter. Eine nachvollziehbare Kautionsabrechnung senkt erfahrungsgemäß die Eskalationswahrscheinlichkeit deutlich.

Wie lange Vermieter die Mietkaution prüfen dürfen

Ein klassischer Streitpunkt ist die Frage nach der Frist für die Rückzahlung der Mietkaution. Für Vermieter ist wichtig zu wissen, dass das Gesetz keine starre, pauschale Rückzahlungsfrist im Sinne einer festen Tageszahl im Kautionsrecht vorgibt. Maßgeblich ist vielmehr eine angemessene Prüf- und Abrechnungszeit, innerhalb derer der Vermieter feststellen darf, ob und welche Ansprüche bestehen. Diese Phase dient gerade dem Zweck, Schäden, Forderungen und gegebenenfalls noch offene Abrechnungspositionen rechtssicher zu klären.

In der Praxis wird häufig ein Zeitraum im Zusammenhang mit der sechsmonatigen Regelung des § 548 BGB diskutiert. Diese Vorschrift regelt zwar nicht direkt eine „Kautionsfrist“, sondern die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache. Die Verjährung beginnt mit dem Rückerhalt der Mietsache. Aus Vermieterperspektive ist diese Norm dennoch besonders wichtig, weil sie den zeitlichen Rahmen für die Anspruchsprüfung stark prägt. Wer den Rückgabezeitpunkt und die Wohnungsprüfung nicht sauber dokumentiert, verschenkt im Zweifel rechtliche Handlungsmöglichkeiten.

Für professionelle Vermieter ist daher weniger die Frage entscheidend, ob „sechs Monate immer erlaubt“ sind, sondern ob die konkrete Bearbeitung der Kaution sachlich, dokumentiert und zügig erfolgt. Ein strukturierter Prüfprozess schafft hier die beste Grundlage: erst Rückgabe und Zustandserfassung, dann Prüfung offener Forderungen, danach nachvollziehbare Abrechnung und nur der erforderliche Einbehalt. Genau diese Prozesslogik ist für Vermieter wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich belastbar.

Teilrückzahlung der Mietkaution: Warum pauschales Zurückbehalten riskant ist

Aus Vermieterperspektive ist es verständlich, bei Unsicherheiten zunächst vorsichtig zu agieren. Rechtlich problematisch wird es aber, wenn aus Vorsicht ohne klare Grundlage die komplette Kaution über längere Zeit zurückgehalten wird, obwohl nur einzelne Positionen noch offen sind. Die Mietkaution ist eine Sicherheit für konkrete oder zumindest absehbare Ansprüche, kein pauschales Druckmittel. Genau deshalb sollte die Kautionsabrechnung immer differenziert erfolgen. Wenn nur ein Teilbetrag zur Sicherung einer möglichen Nachforderung erforderlich ist, spricht aus professioneller Sicht viel dafür, den Rest bereits auszukehren und nur den plausibel benötigten Betrag zurückzuhalten.

Das ist nicht nur juristisch klug, sondern auch kommunikativ sinnvoll. Mieter akzeptieren Einbehalte eher, wenn sie konkret begründet und rechnerisch nachvollziehbar sind. Für Vermieter bedeutet das: Eine gute Kautionsabrechnung ist nicht nur eine Zahlenübersicht, sondern eine strukturierte Begründung, die Forderungsgrund, Betrag und Status der Prüfung transparent macht. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Rückfragen, Mahnungen und Eskalationen erheblich. Gerade bei mehreren Einheiten oder wachsendem Bestand ist das ein wesentlicher Effizienzfaktor.

Eigentümerwechsel und Mietkaution: Was Vermieter beim Verkauf beachten müssen

Ein besonders praxisrelevanter Fall aus Vermieterperspektive ist der Verkauf eines vermieteten Objekts. Beim Eigentümerwechsel stellt sich regelmäßig die Frage, was mit bereits geleisteten Mietkautionen passiert und wer später für die Rückgewähr haftet. Das Gesetz regelt diesen Punkt ausdrücklich. Der Erwerber tritt in die durch die geleistete Sicherheit begründeten Rechte und Pflichten ein. Gleichzeitig bleibt der bisherige Vermieter gegenüber dem Mieter zur Rückgewähr verpflichtet, wenn der Mieter die Sicherheit bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Erwerber nicht erlangen kann. Diese Regelung macht deutlich, wie wichtig eine saubere Übergabe der Kautionsunterlagen und Kautionswerte beim Verkauf ist.

Für Vermieter bedeutet das in der Praxis: Ein Immobilienverkauf ist nicht nur eine Frage von Kaufpreis und Besitzübergang, sondern auch ein kritischer Moment für das Kautionsmanagement. Werden Kautionsbeträge, Kautionskonten oder Dokumentationen unvollständig übergeben, kann das Jahre später zu Haftungsproblemen führen. Gerade deshalb ist eine vollständige, digital nachvollziehbare Kautionsakte bei Eigentümerwechseln besonders wertvoll. Sie schützt nicht nur den Erwerber, sondern auch den veräußernden Vermieter vor späteren Auseinandersetzungen.

Mietkaution und Vermieter-Organisation: Warum digitale Prozesse so viel ausmachen

Aus Sicht eines Unternehmens wie immodio ist die Mietkaution ein perfektes Beispiel dafür, wie stark rechtssichere Vermietung von guter Prozessorganisation abhängt. Die rechtlichen Regeln sind in vielen Punkten klar, aber die operative Umsetzung scheitert häufig an Medienbrüchen, unvollständigen Akten, fehlenden Fristen oder unklaren Zuständigkeiten. Genau hier entsteht im Vermieteralltag der eigentliche Aufwand. Nicht das Gesetz ist meist das Problem, sondern die fehlende Struktur bei Vertragsdaten, Zahlungseingängen, Wohnungsübergaben und Rückzahlungsentscheidungen.

Für Vermieter ist deshalb ein digitaler, standardisierter Kautionsprozess ein echter Qualitätshebel. Wenn bei Vertragsabschluss die Kautionshöhe automatisch korrekt auf Basis der Nettokaltmiete erfasst wird, Zahlungseingänge nachvollziehbar dokumentiert sind, Kautionsformen sauber hinterlegt werden und Rückgabeprozesse strukturiert ablaufen, sinkt das Fehlerrisiko deutlich. Gleichzeitig steigt die Geschwindigkeit, mit der Kautionsfälle bearbeitet werden können. Das ist nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern wirkt sich direkt auf die Mieterkommunikation aus, weil Entscheidungen nachvollziehbarer und konsistenter werden.

Gerade für Vermieter mit wachsendem Bestand wird die Mietkaution damit zu einem operativen Skalierungsthema. Solange wenige Einheiten manuell verwaltet werden, lassen sich Lücken oft improvisiert schließen. Bei größerem Volumen führt dieselbe Arbeitsweise dagegen schnell zu Verzögerungen, Konflikten und vermeidbaren Rechtsrisiken. Eine professionelle Vermietungssoftware schafft hier keinen Ersatz für juristische Prüfung, aber sie schafft die Struktur, in der rechtlich sauberes Arbeiten im Alltag überhaupt zuverlässig möglich wird.

Fazit: Mietkaution für Vermieter rechtssicher denken und sauber abwickeln

Die Mietkaution ist aus Vermieterperspektive kein Nebenthema, sondern ein zentraler Bestandteil professioneller Vermietung. Sie schützt vor finanziellen Risiken, wenn sie korrekt vereinbart, gesetzeskonform verwaltet und nachvollziehbar abgerechnet wird. Gleichzeitig ist sie ein Bereich, in dem formale Fehler, unklare Prozesse und pauschale Einbehalte schnell zu Streit führen können. Wer die Kaution als durchgängigen Prozess versteht, arbeitet nicht nur rechtssicherer, sondern auch effizienter. Die Grundlage dafür sind eine saubere Vertragsgestaltung, eine strukturierte Kautionsverwaltung und ein dokumentierter Rückgabe- und Prüfprozess.

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